Aufbewahrungsfristen
wichtiger Dokumente im Sozial- und Gesundheitswesen
Dauer und Ort der Aufbewahrung ergeben
sich aus der Gesetzgebung. Je nach spezialgesetzlichen Regelungen
liegt die Dauer der Aufbewahrung von Krankenunterlagen zwischen
10 und 30 Jahren. Es empfiehlt sich eine Aufbewahrung von
30 Jahren im Hinblick auf die Verjährungsfristen des
BGB.
Gesetzliche Regelungen zur Dauer der Aufbewahrung
(Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen
und Ärzte:
-MBO-Ä1997 § 10 Abs. III