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Die Vergütungen für vor-
und nachstationäre Behandlung sowie für ambulante
Operationen werden durch Verträge festgeschrieben,
während die BPflV Regelungen für Pflegesätze
nach § 11 (Fallpauschalen und Sonderentgelte) für
den Gesamtbetrag nach § 12 (flexibles Budget),
sowie für tagesgleiche Pflegesätze nach § 13.
Durch die KHBV sind die Krankenhäuser zur KLR (Kosten-
und Leistungsrechnung) verpflichtet.
Durch die verschiedenen
Entgeltarten ergeben sich unterschiedliche Anforderungen
an das Rechnungswesen:
- Zur Ermittlung des Basispflegesatzes:
- Kostenartenrechnung: Erfassung
der Kostenarten mittels Musterkontenplan
- Einzelkosten, die dem
Kostenträger (z.B. homogene Patientengruppen) direkt
zugerechnet werden können (z.B. Implantate)
- Gemeinkosten: Indirekte
Zuordnung zu Kostenträger (werden in der Kostenstellenrechnung
mittels Schlüsselung verteilt)
- Zur Kalkulation der
Abteilungspflegesätze:
- Kostenarten- und Kostenstellenrechnung
- In der Kostenstellenrechnung
werden alle nicht direkt zurechenbaren Gemeinkosten auf
die Verursacherbereiche, dann auf die Bezugsgrößen
verteilt und schließlich in Form von Kalkulationssätzen
auf die Kostenträger verrechnet.
- Hauptkostenstellen: Erbringung
der eigentlichen Leistung
- Hilfskostenstellen: dienen
nur mittelbar der Leistungserstellung. Sie geben Leistungen
an Hauptkostenstellen ab (innerbetriebliche Leistungsverrechnung)
- Nebenkostenstellen: Leistungen,
die nicht zum eigentlichen Leistungsprogramm gehören,
z.B. Personalwohnheim
- Zur Kalkulation der Sonderentgelte
und Fallpauschalen:
- Kostenträgerrechnung
(hergestellte Leistung)
Mittels Kostenrechnungssystemen
werden die Kosten nach Umfang (Voll- und Teilkostenrechnung)
und Zeitbezug (Ist-, Normal-, Plankostenrechnung) eingeteilt.
- Istkosten:
Tatsächliche Kosten (dient der Nachkalkulation)
- Normalkosten:
Durchschnittliche Kosten der tatsächlich angefallenen
Kosten der Vorperioden.
- Plankosten:
zukunftsorientierte Planzahlen
- Vollkostenrechnung:
Gesamte Kosten (fixe und variable) werden von der Kostenarten-
über die Kostenstellen- in die Kostenträgerrechnung
weiterverrechnet.
- Teilkostenrechnung:
Nur variable Kosten werden auf Kostenträger umgelegt.
Fixkostenrest geht als Block in die Betriebsrechnung ein.
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