Ziele des Fallpauschalensystems

Mit dem neuen Fallpauschalensystem wird von einer tagessatz- und budgetorientierten auf eine leistungsorientierte Vergütung der Krankenhausbehandlungen umgestellt. [...] Das heutige Mischsystem aus tagesgleichen Pflegesätzen und den geltenden Fallpauschalen und Sonderentgelten wird abgeschafft. [...]

  • Weil weitgehend nach Tagen bezahlt wird, ist die Verweildauer hoch. Im Jahr 1999 standen einer akutstationären Verweildauer von 9,9 Tagen in Deutschland (2000: 9,6 Tage) z. B. 8,5 Tage in Belgien, 5,9 Tage in Österreich, 5,9 Tage in den USA oder 5,5 Tage in Frankreich gegenüber.
  • Die geltenden Budgets der Krankenhäuser basieren oftmals auf historischen Kostenstrukturen (Selbstkostendeckung) und wurden nie richtig leistungsorientiert verändert.
  • Eine hinreichende Transparenz über das Leistungsgeschehen besteht nicht, weil die konkreten Behandlungen für die Abrechnung keine Rolle gespielt haben. Die Einführung des Fallpauschalensystems (auch: Diagnosis Related Groups - DRG) ist die größte Strukturreform im Krankenhausbereich der letzten 30 Jahre. Damit werden die Voraussetzungen für die Abschaffung der starren Budgetierung geschaffen. Ab 2005 entfällt die Zuwachsbegrenzung durch die Grundlohnrate für das einzelne Krankenhaus. [...]

Was sind DRGs?

DRG-Fallpauschalensysteme fassen eine Vielzahl unterschiedlicher Diagnosen und damit Krankheitsarten zu einer überschaubaren Anzahl von Abrechnungspositionen mit vergleichbarem ökonomischen Aufwand zusammen. Die Zuordnung zu einer solchen Abrechnungsposition erfolgt maßgeblich über medizinische Diagnosen-, Operationen- und Prozedurenschlüssel. Zusätzlich werden im Einzelfall weitere Kriterien herangezogen, z. B. Alter, Geschlecht, Geburtsgewicht, Entlassungsstatus. Das Leistungsspektrum von Krankenhäusern kann damit in einem überschaubaren DRG-Katalog abgebildet werden. Die für die Einführung des neuen Entgeltsystems zuständigen Selbstverwaltungspartner - dies sind die deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung - haben sich zunächst auf einen Korridor von 600 bis zu 800 Abrechnungspositionen geeinigt. Durch die Berücksichtigung von Haupt- und Nebendiagnosen kann das System auch unterschiedlichen Schweregraden Rechnung tragen.

Werden alle Krankenhausleistungen einbezogen?

Die Psychiatrie wird vorerst nicht in das DRG-Fallpauschalensystem einbezogen. Hintergrund ist das Vorliegen starker Verweildauerschwankungen bei gleichen Diagnosen. Mit dem Fallpauschalengesetz wurden zudem Einrichtungen der Psychosomatik und der psychotherapeutischen Medizin von der DRG-Einführung ausgenommen, um der Gefahr medizinisch nicht begründeter Verlegungen an den Schnittstellen von Psychosomatik und Psychotherapie einerseits zur Psychiatrie andererseits
vorzubeugen.

Durch eine Öffnungsklausel ist sichergestellt, dass Leistungen für die in der Erstversion 2003/2004 noch keine Fallpauschalen gebildet werden konnten, durch Vereinbarungen vor Ort vergütet werden können. Niemand muss daher Sorge haben, dass Leistungen nicht mehr finanziert werden.

Basis Australien

Als Ausgangsgrundlage für die Entwicklung eines deutschen Fallpauschalensystems haben sich die Selbstverwaltungspartner für das australische AR-DRG-System (Australian Refined) entschieden. Das heißt aber nicht, dass in Deutschland die australische Medizin eingeführt wird. Soweit dies erforderlich ist, wird das australische DRG-Fallpauschalensystem an die deutschen Versorgungsverhältnisse angepasst.
Die Selbstverwaltungspartner nutzen das australische System hauptsächlich als Klassifikationsgrundlage. Die Leistungen werden auf der Grundlage der deutschen Ist-Kosten kalkuliert. Also: keine australische Medizin und auch keine australischen Erstattungsbeträge
!

 

GSG 1997

Stabilisierungs-gesetz 1996

Neuordnungs-
gesetz 1997

Solidaritäts-stärkungsgesetz
Gesundheits-reform 2000
Rechtsangleich-
ungsgesetz
SGB V
KHG
BPflV
Krankenhaus-
buchführungsVO
Gemeinnützig
Förderungen
bis 2004
Investitionen
Betriebs-
kosten
Behandlungs-
formen
Finanzierung
bis 2004
Diagnoses
Related Groups
Einführung
Ziele
Fallpauscha-lengesetz
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Aktualisiert am: 16.02.2011

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