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Mit dem neuen
Fallpauschalensystem wird von einer tagessatz- und budgetorientierten
auf eine leistungsorientierte Vergütung der Krankenhausbehandlungen
umgestellt. [...] Das heutige Mischsystem aus tagesgleichen
Pflegesätzen und den geltenden Fallpauschalen und Sonderentgelten
wird abgeschafft. [...]
- Weil weitgehend nach Tagen bezahlt
wird, ist die Verweildauer hoch. Im Jahr 1999 standen
einer akutstationären Verweildauer von 9,9 Tagen
in Deutschland (2000: 9,6 Tage) z. B. 8,5 Tage in Belgien,
5,9 Tage in Österreich, 5,9 Tage in den USA oder
5,5 Tage in Frankreich gegenüber.
- Die geltenden Budgets der Krankenhäuser
basieren oftmals auf historischen Kostenstrukturen (Selbstkostendeckung)
und wurden nie richtig leistungsorientiert verändert.
- Eine hinreichende Transparenz
über das Leistungsgeschehen besteht nicht, weil die
konkreten Behandlungen für die Abrechnung keine Rolle
gespielt haben. Die Einführung des Fallpauschalensystems
(auch: Diagnosis Related Groups - DRG) ist die größte
Strukturreform im Krankenhausbereich der letzten 30 Jahre.
Damit werden die Voraussetzungen für die Abschaffung
der starren Budgetierung geschaffen. Ab 2005 entfällt
die Zuwachsbegrenzung durch die Grundlohnrate für
das einzelne Krankenhaus. [...]
Was sind DRGs?
DRG-Fallpauschalensysteme
fassen eine Vielzahl unterschiedlicher Diagnosen und
damit
Krankheitsarten zu einer überschaubaren Anzahl von
Abrechnungspositionen mit vergleichbarem ökonomischen
Aufwand zusammen. Die Zuordnung zu einer solchen Abrechnungsposition
erfolgt maßgeblich über medizinische Diagnosen-,
Operationen- und Prozedurenschlüssel. Zusätzlich
werden im Einzelfall weitere Kriterien herangezogen,
z.
B. Alter, Geschlecht, Geburtsgewicht, Entlassungsstatus.
Das Leistungsspektrum von Krankenhäusern kann damit
in einem überschaubaren DRG-Katalog abgebildet
werden. Die für die Einführung des neuen
Entgeltsystems zuständigen Selbstverwaltungspartner
- dies sind die deutsche Krankenhausgesellschaft, die
Spitzenverbände
der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung
- haben sich zunächst auf einen Korridor von 600
bis zu 800 Abrechnungspositionen geeinigt. Durch die
Berücksichtigung
von Haupt- und Nebendiagnosen kann das System auch unterschiedlichen
Schweregraden Rechnung tragen.
Werden alle Krankenhausleistungen
einbezogen?
Die Psychiatrie
wird vorerst nicht in das DRG-Fallpauschalensystem einbezogen.
Hintergrund ist das Vorliegen starker Verweildauerschwankungen
bei gleichen Diagnosen. Mit dem Fallpauschalengesetz
wurden
zudem Einrichtungen der Psychosomatik und der psychotherapeutischen
Medizin von der DRG-Einführung ausgenommen, um
der Gefahr medizinisch nicht begründeter Verlegungen
an den Schnittstellen von Psychosomatik und Psychotherapie
einerseits zur Psychiatrie andererseits
vorzubeugen.
Durch eine
Öffnungsklausel ist sichergestellt, dass Leistungen
für die in der Erstversion 2003/2004 noch keine Fallpauschalen
gebildet werden konnten, durch Vereinbarungen vor Ort vergütet
werden können. Niemand muss daher Sorge haben, dass
Leistungen nicht mehr finanziert werden.
Basis Australien
Als Ausgangsgrundlage
für die Entwicklung eines deutschen Fallpauschalensystems
haben sich die Selbstverwaltungspartner für das australische
AR-DRG-System (Australian Refined) entschieden. Das heißt
aber nicht, dass in Deutschland die australische Medizin
eingeführt wird. Soweit dies erforderlich ist, wird
das australische DRG-Fallpauschalensystem an die deutschen
Versorgungsverhältnisse angepasst.
Die Selbstverwaltungspartner nutzen das australische System
hauptsächlich als Klassifikationsgrundlage. Die Leistungen
werden auf der Grundlage der deutschen Ist-Kosten kalkuliert.
Also: keine australische Medizin und auch keine australischen
Erstattungsbeträge!
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