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Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen
Krankenversicherung
(Gesundheitsreform 2000) bewirkt
Veränderungen, Ergänzungen bzw. Streichungen im
SGB V, im KHG und in der BPflV.
Die wesentlichen Aspekte:
- Verzahnung der ambulanten und
stationären Versorgung
- Stärkung der hausärztlichen
Versorgung
- stärkere Orientierung auf
Prävention, bedarfsgerechte Behandlung und Qualitätssicherung
in der zahnmedizinischen Versorgung
- Verbesserung der Qualität
und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung
- Einführung eines leistungsorientierten,
pauschalierten Preissystems für Krankenhäuser
- Stärkung der Gesundheitsförderung
und der Selbsthilfe
- Förderung der Rehabilitation
- Verbesserung der Qualität
der gesundheitlichen Versorgung
- Erweiterung der Patientenrechte
- Beibehaltung der Beitragssatzstabilität
- Beseitigung der Wettbewerbsverzerrung
zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
- Abbau der ambulanten Überversorgung
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