Rechtliche und politische Grundlagen der Finanzierung im Gesundheitswesen

Zeitleiste des Inkrafttretens wichtiger rechtlicher und politischer Grundlagen:

01.01.1989 Inkrafttreten des GRG und Ablösung der RVO von 1911 in wesentlichen Teilen
1990

Koalitionsbeschlüsse der neu konstituierten Bundesregierung:

  • Abschaffung des Selbstkostendeckungsprinzips
  • Einführung eines neuen Entgeltsystems zur weitgehenden Ablösung
    des tagesgleichen Pflegesatzes
  • "Deckelung" des Krankenhausbudgets durch Anbindung an die Einnahmeentwicklung der Krankenkassen
  • Änderung der Kostenerstattung der liquidationsberechtigten Krankenhausärzte
  • Neue Bemessung der Personalausstattung für den Pflegedienst
  • Bessere "Verzahnung" zwischen ambulanter und stationärer Versorgung durch vor- und nachstationäre Behandlung und ambulantes Operieren im Krankenhaus
14.07.1992 Vorlage eines Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (GSG) durch Bundes-Gesundheitsminister Horst Seehofer
01.01.1993 In Kraft treten des GSG
26.09.1994 Verabschiedung der Bundespflegesatzverordnung (BPflV ´95 - Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze)
01.01.1995 Inkrafttreten der BPflV ´95 auf optionaler Basis
01.01.1996 Verbindliches Inkrafttreten des neuen Pflegesatzrechtes (BPflV 95)
01.01.1996

Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben

  • Für das Budget wird eine Obergröße vorgegeben, die nicht überschritten
    werden darf
  • Ausnahmetatbestände werden stark eingeschränk
01.11.1996

Das Beitragsentlastungsgesetz wird verabschiedet

  • Hauptaugenmerk im stationären Sektor wurde insbesondere auf den Abbau der Fehlbelegungen in Krankenhäusern gerichtet
01.01.1997

GKV-Neuordnungsgesetze treten in Kraft

  • Einräumung größerer Spielräume für die Selbstverwaltung
  • Abschaffung gesetzlicher Vorgaben zur Pflege-Personalregelung
  • Aufhebung staatlicher Großgeräteplanung
  • Übertragung weiterer Aufgaben im Rahmen des Entgeltsystems an die Selbstverwaltungspartner
  • Für die Versicherten bedeutete das GKV-Neuordnungsgesetz, genauso wie schon das Beitragsentlastungsgesetz, vornehmlich eine Erhöhung der Belastungen bei abnehmenden Leistungen und Zuschüssen
01.01.1998

Das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (GKV-SolG) tritt in Kraft

  • Mit der Festsetzung eines Gesamtbetrags für die Pflegesatzerlöse eines Krankenhauses, der abweichend von KHG und BPflV neben den tagesgleichen Pflegesätzen auch die Fallpauschalen und Sonderentgelte einbezog, wurde versucht die Ausgaben für den stationären Sektor zu begrenzen
  • Die Erhöhung des Budgets von 1998 auf 1999 wurde nach oben begrenzt durch die vom Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegebene Veränderungsrate der Krankenkasseneinnahmen
01.01.2000

Inkrafttreten des GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000

  • Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung
  • Mit § 17b KHG wurde die Einführung eines umfassend leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems beschlossen (DRG-System)
  • Wichtige Änderungen betreffend den Katalog der ambulanten Operationen
    nach § 115 b SGB V
  • Qualitätssicherung in Krankenhäusern und weiteren Gesundheitseinrichtungen
    wird gesetzlich vorgeschrieben
  • Psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern werden zur ambulanten Behandlung bestimmter Patienten ermächtigt
  • Einführung der "Integrierten Versorgung" nach den §§ 140 a bis h SBG V
30.06.2000 Festlegung der Ausprägung eines DRG-Systems für Deutschland
 

Mai 2001 Übertragung des AR-DRG-Systems in eine deutsche Grundversion

  • Übersetzung der Handbücher und der Regelwerke
  • Erstellung der ersten Direktzuordnung der deutschen Diagnosen- u. Prozedurencodes zu DRG-Fallgruppen
30.03.2001

Zustimmung des Bundesrates zum DRG-Systemzuschlags-Gesetz

  • Systemzuschlag für Pflege und Weiterentwicklung des deutschen DRG-Vergütungssystems
05.05.2001

DRG-Systemzuschlags-Gesetz tritt in Kraft

  • Der Systemzuschlag wird von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene vertraglich festgelegt. Für den Fall der Nichteinigung kann die Bundesschiedsstelle angerufen werden.
  • Der Systemzuschlag wird pro Krankenhausfall erhoben und bei der Abrechnung der Krankenhausbehandlung zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • Der Systemzuschlag wird außerhalb der Budgetbegrenzungen und Budgetierungsregelungen zusätzlich gezahlt.
  • Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene vereinbaren Maßnahmen,
    die eine zweckentsprechende Verwendung der Finanzmittel
    sicherstellen.
29.08.2001

Die Bundesregierung beschließt den Entwurf zum neuen Fallpauschalengesetz

  • Regelt die Einführung und Einzelheiten des diagnoseorientierten Abrechnungssystems nach Fallpauschalen (DRG Vergütungssystem
Bis 2002

Festlegung der Kalkulationsmethodik

  • Kalkulation der deutschen Kostengewichte auf Basis einer repräsentativen Krankenhausstichprobe
  • Vereinbarung der deutschen DRG-Fallgruppen und Relativgewichte durch die Selbstverwaltung
26.02.2002

Änderungsbeschlüsse zum Fallpauschalengesetz durch den Vemittlungsausschuss

  • Änderungen waren nötig, aufgrund der Ablehnung des Gesetzes durch den Bundesrat
28.02.2002 Zustimmung des Bundestages zum Fallpauschalengesetz
01.03.2002 Zustimmung des Bundesrates zum Fallpauschalengesetz
01.01.2003

Das DRG-Vergütungssystem wird auf optionaler Basis eingeführt

  • Einführung des Fallpauschalen-Gesetzes (FPG)
  • Veröffentlichung des krankenhausindividuellen Basisfallwertes
  • Budgetverhandlungen gem. § 3 KHEntgG = § 6 BPflV mit Ausgleichen zu 95% bei Mindererlösen und zu 75% bei Mehrerlösen (für teilnehmende Krankenhäuser)
  • Freiwillige Teilnahme der Krankenhäuser
  • Budgetneutrale Einführungsphase
01.01.2004

Budgetneutrale verpflichtende Einführung des deutschen DRG-Systems

  • Fallpauschalenkatalog nach deutschen Versorgungsverhältnissen und mit deutschen Relativgewichten
  • Budgetverhandlungen gem. § 3 KHEntgG = § 6 BPflV mit Ausgleichen zu 40% bei Mindererlösen und zu 65% bei Mehrerlösen
Ab 2005 Mehrstufige Anpassung der individuellen Krankenhausbudgets an landeseinheitliche Preise
Ab 2007 Landeseinheitliche Basisfallwerte

 

GSG 1997

Stabilisierungs-gesetz 1996

Neuordnungs-
gesetz 1997

Solidaritäts-stärkungsgesetz
Gesundheits-reform 2000
Rechtsangleich-
ungsgesetz
SGB V
KHG
BPflV
Krankenhaus-
buchführungsVO
Gemeinnützig
Förderungen
bis 2004
Investitionen
Betriebs-
kosten
Behandlungs-
formen
Finanzierung
bis 2004
Diagnoses
Related Groups
Einführung
Ziele
Fallpauscha-lengesetz
Anforderung-en an KHBs
Weitergehende Informationen
Themenliste
Hier finden Sie eine Liste der Themen, die wir für Sie anbieten können.
Finanzierung
Ausführliches Skript für Lehrgangs-Teilnehmer. (Kennung erforderlich)


Vielen Dank für Zugriffe seit Februar 2011.

Aktualisiert am: 16.02.2011

agentur | team | altenhilfe | gesundheit | soziales | kirche | staat | kmu | bildung | euregio | niederrhein | kontakt | links | publ | teiln | gaestebuch | impr | kfm-gw | kodierer | fw-sw/gw | pfl-berater | eventies | news-gw | news-ah