Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1993

vom Deutschen Bundestag verabschiedet am 09.12.1992

  • Zustimmung des Bundesrates am 18.12.1992
  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29.12.1992
  • trat (abgesehen von Ausnahmen) in Kraft am 01.01.1993
  • akzeptiert und gefördert von Bundesregierung, Opposition und den Ländern
  • greift grundlegend in die Strukturen der Krankenhausversorgung ein
  • bindet den Krankenhausbereich durch eine Vielzahl weiterer Vorschriften in die Kostendämpfungspolitik ein
  • schafft die Rechtsgrundlage für die BPflV 1995

Fallpauschalen

Per Rechtsverordnung "sind Fallpauschalen und pauschalierte Sonderentgelte mit Vorgabe bundeseinheitlicher Bewertungsrelationen zu bestimmen, die der Abrechnung von Krankenhausleistungen spätestens vom Januar 1996 an zugrunde zu legen sind. ... Mit den Fallpauschalen werden die gesamten Leistungen des Krankenhauses für einen bestimmten Behandlungsfall vergütet. ... Zur Vergütung der Leistungen des Krankenhauses, die nicht durch Fallpauschalen oder Sonderentgelte vergütet werden, sind Abteilungspflegesätze als Entgelt für ärztliche und pflegerische Leistungen und ein für das Krankenhaus einheitlicher Basispflegesatz als Entgelt für nicht durch ärztliche oder pflegerische Tätigkeit veranlasste Leistungen vorzusehen. (§17 Absatz 2a KHG)

BPflV 1995 konkretisiert die im GSG vorgesehenen neuen Entgeltformen und trat zum 01.01.1995 auf freiwilliger Basis bzw. zum 01.01.1996 verbindlich in Kraft

Kernpunkte der Reformen und ihre Wirkungen

  1. Ersatzlose Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips (Streichung des bisherigen § 4 KHG)
  • Ausreichende Vergütung der Krankenhausleistungen ist nicht mehr gewährleistet
  • stellt Behandlungsverpflichtung (§ 109 Abs. 4 Satz 2 SGB V) in Frage
  • Gesetzgeber muss dem Krankenhaus das Recht einräumen, auf die Erbringung einer Leistung zu verzichten (Notfallbehandlungen ausgenommen)
  • Leistungsangebot des Krankenhauses muss vom Krankenhausträger überprüft werden
  • Zwang zur effizienten Betriebsführung
  • mehr unternehmerischer Gestaltungsspielraum
  1. Neuregelung der Grundsätze für die Pflegesatzregelung (§ 17 Abs. 1 KHG)
  2. Ausbau der vor- und nachstationären Behandlung sowie des ambulanten Operierens im Krankenhaus (§§ 115 - 116 SGB V)
  3. Neuregelung der Kostenerstattung der liquidationsberechtigten Ärzte
  4. Erleichterung der Kündigung von Versorgungsverträgen (§ 110 Abs. 2 SGB V)
  5. Neuregelung der Standortbestimmung für medizinisch-technische Großgeräte (§ 122 Abs. 2 SGB V, § 10 KHG)
  6. Ausweitung der Krankenhausstatistiken und Verpflichtung zur Datenübermittlung an die Krankenkassen (§ 301 SGB V)

 

GSG 1997

Stabilisierungs-gesetz 1996

Neuordnungs-
gesetz 1997

Solidaritäts-stärkungsgesetz
Gesundheits-reform 2000
Rechtsangleich-
ungsgesetz
SGB V
KHG
BPflV
Krankenhaus-
buchführungsVO
Gemeinnützig
Förderungen
bis 2004
Investitionen
Betriebs-
kosten
Behandlungs-
formen
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bis 2004
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Aktualisiert am: 16.02.2011

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