Investitionsförderung

In der aktuellen Übergangsphase werden Krankenhäuser nach §4 Abs.2 KHG durch ein dualistisches Finanzierungssystem, mit dem Ziel ab 01.01.2004 zur teilmonistischen Finanzierung (DRGs), gefördert.

Dualistisches Finanzierungssystem:

  • Durch die Krankenkassen (Beiträge)
  • Durch die Länder (Steuern)

Teilmonistische Finanzierung:

  • (DRGs) Erlöse aus den Pflegesätzen können auch Investitionskosten enthalten

Man unterscheidet Investitionskosten von den Betriebskosten:

Investitionskosten:

  • Errichtung und Erstausstattung (mit Anlagegütern) von Krankenhäusern
  • Wiederbeschaffung von Anlagegütern
  • Kosten, wie z. B. Zinsen und Tilgung von zweckbezogenen Darlehen
  • durch die Länder finanziert

Betriebskosten (pflegesatzfähige Kosten nach § 7 BPflV):

  • Allgemeine Krankenhausleistungen
  • Qualitätssicherung
  • Instandhaltung von Anlagegütern
  • Fort-und Weiterbildung
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • durch die Krankenkassen finanziert

Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln der öffentlichen Hand ist nach §8 KHG die Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan des Landes. Bei Investitionen in den Investitionsplan.

Unterscheidung in Einzel- und Pauschalförderung

Einzelförderung: z.B. Neu-, Um-, Erweiterungsbauten, Sanierung

  • Erstausstattung mit Anlagegütern
  • Wiederbeschaffung von Anlagegütern
  • Erwerb, Erschließung, Miete, Pacht von Grundstücken
  • Anlauf- und Umstellkosten usw.

Pauschalförderung: § 9 Abs. 3 KHG

  • Mittel zur Wiederbeschaffung, Ergänzung, Nutzung und Mitnutzung von kurzfristigen Anlagegütern (Nutzungsdauer 3-15 Jahre)
  • kleine bauliche Maßnahmen

Im Rahmen der Pauschalförderung wird dem Krankenhaus jährlich ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt. Kriterien für die Höhe des Betrags sind:

  • Anzahl der Planbetten
  • ärztl.-pflegerisch notwendige Diagnose-Therapie
  • Versorgungseinrichtungen

seit dem 1. Januar 1994 gelten auch in den neuen Bundesländern die Vorschriften des § 9 KHG.

Förderung der Rationalisierungsinvestition "Bettenabbau oder Bettenumwidmung" durch die öffentliche Hand.

 

 

GSG 1997

Stabilisierungs-gesetz 1996

Neuordnungs-
gesetz 1997

Solidaritäts-stärkungsgesetz
Gesundheits-reform 2000
Rechtsangleich-
ungsgesetz
SGB V
KHG
BPflV
Krankenhaus-
buchführungsVO
Gemeinnützig
Förderungen
bis 2004
Investitionen
Betriebs-
kosten
Behandlungs-
formen
Finanzierung
bis 2004
Diagnoses
Related Groups
Einführung
Ziele
Fallpauscha-lengesetz
Anforderung-en an KHBs
Weitergehende Informationen
Themenliste
Hier finden Sie eine Liste der Themen, die wir für Sie anbieten können.
Finanzierung
Ausführliches Skript für Lehrgangs-Teilnehmer. (Kennung erforderlich)


Vielen Dank für Zugriffe seit Februar 2011.

Aktualisiert am: 16.02.2011

agentur | team | altenhilfe | gesundheit | soziales | kirche | staat | kmu | bildung | euregio | niederrhein | kontakt | links | publ | teiln | gaestebuch | impr | kfm-gw | kodierer | fw-sw/gw | pfl-berater | eventies | news-gw | news-ah