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Für eine langfristige Stabilisierung
der Ausgaben im Krankenhausbereich sollten die Krankenhaus-Neuordnungsgesetze
1997 sorgen.
- Vereinbarung
der Vertragsparteien auf Landesebene über eine
Gesamtvergütung
sowie über eine Zuwachsrate als Obergrenze.
- Vertragsparteien:
Krankenkassen, Krankenhausträger, Landesgesundheitsministerium
- Erweiterung
der Kataloge für Fallpauschalen und Sonderentgelte
auf Bundesebene
- Verstärkte
Einbeziehung der Landesverbände der Krankenkassen
bei der Krankenhausplanung
- Erleichterung
für die Krankenkassen für den Abschluss und
für die Kündigung von Versorgungsverträgen
- Förderung
von Praxiskliniken und des Belegarztwesens
- Ermächtigung von
Krankenhausärzten zur ambulanten Erbringung hoch
spezialisierter medizinischer Leistungen.
Verantwortlichkeiten, die zuvor bei
der
öffentlichen Hand lagen, auf die Verbände des
Gesundheitswesens übertragen. Gesundheitspolitisch
wurden hiermit Ansätze des Neoliberalismus bzw.
der Deregulierung realisiert.
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