Krankenhaus-Neuordnungsgesetz

Für eine langfristige Stabilisierung der Ausgaben im Krankenhausbereich sollten die Krankenhaus-Neuordnungsgesetze 1997 sorgen.

  • Vereinbarung der Vertragsparteien auf Landesebene über eine Gesamtvergütung sowie über eine Zuwachsrate als Obergrenze.
  • Vertragsparteien: Krankenkassen, Krankenhausträger, Landesgesundheitsministerium
  • Erweiterung der Kataloge für Fallpauschalen und Sonderentgelte auf Bundesebene
  • Verstärkte Einbeziehung der Landesverbände der Krankenkassen bei der Krankenhausplanung
  • Erleichterung für die Krankenkassen für den Abschluss und für die Kündigung von Versorgungsverträgen
  • Förderung von Praxiskliniken und des Belegarztwesens
  • Ermächtigung von Krankenhausärzten zur ambulanten Erbringung hoch spezialisierter medizinischer Leistungen.

Verantwortlichkeiten, die zuvor bei der öffentlichen Hand lagen, auf die Verbände des Gesundheitswesens übertragen. Gesundheitspolitisch wurden hiermit Ansätze des Neoliberalismus bzw. der Deregulierung realisiert.

 

GSG 1997

Stabilisierungs-gesetz 1996

Neuordnungs-
gesetz 1997

Solidaritäts-stärkungsgesetz
Gesundheits-reform 2000
Rechtsangleich-
ungsgesetz
SGB V
KHG
BPflV
Krankenhaus-
buchführungsVO
Gemeinnützig
Förderungen
bis 2004
Investitionen
Betriebs-
kosten
Behandlungs-
formen
Finanzierung
bis 2004
Diagnoses
Related Groups
Einführung
Ziele
Fallpauscha-lengesetz
Anforderung-en an KHBs
Weitergehende Informationen
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Finanzierung
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Aktualisiert am: 16.02.2011

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