Ziel des Rechtsangleichungsgesetzes ist die stufenweise Einführung des gesamtdeutschen Risikostrukturausgleichs (RSA). Mithilfe dieses RSA sollen die Defizite der ostdeutschen Krankenkassen ausgeglichen werden.
Stabilisierungs-gesetz 1996
Neuordnungs- gesetz 1997
Vielen Dank für Zugriffe seit Februar 2011. Aktualisiert am: 16.02.2011
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