Stabilisierungsgesetz 1996

Im Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996 (Stabilisierungsgesetz 1996) war festgelegt worden, dass der Gesamtbetrag für die Erlöse eines Krankenhauses aus den Fallpauschalen, den Sonderentgeltern, den Abteilungspflegesätzen, dem Basispflegesatz, der vor- und nachstationären Behandlung und des ambulanten Operierens nicht höher sein darf als die relevante Berechnungsgrundlage für das Jahr 1995, erhöht um die lineare Steigerung der Vergütung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag.

Erlöse aus:

  1. Fallpauschalen
  2. Sonderentgelte
  3. Abteilungspflegesätze
  4. Basispflegesätze
  5. Vor- und Nachsorge
  6. Ambulantes Operieren

als wichtigste Finanzierungsquellen im Gesundheitswesen.

 

GSG 1997

Stabilisierungs-gesetz 1996

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Aktualisiert am: 16.02.2011

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