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Im Gesetz zur Stabilisierung
der Krankenhausausgaben 1996 (Stabilisierungsgesetz
1996)
war festgelegt worden, dass der Gesamtbetrag für die
Erlöse eines Krankenhauses aus den Fallpauschalen,
den Sonderentgeltern, den Abteilungspflegesätzen,
dem Basispflegesatz, der vor- und nachstationären
Behandlung und des ambulanten Operierens nicht höher
sein darf als die relevante Berechnungsgrundlage für
das Jahr 1995, erhöht um die lineare Steigerung
der Vergütung
nach dem Bundesangestelltentarifvertrag.
Erlöse aus:
- Fallpauschalen
- Sonderentgelte
- Abteilungspflegesätze
- Basispflegesätze
- Vor- und Nachsorge
- Ambulantes Operieren
als wichtigste Finanzierungsquellen
im Gesundheitswesen.
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