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Quelle: Ärzte Zeitung, 03.05.2007
WIESBADEN (ug). Die Arbeit in
einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) kann für angestellte Ärzte das "Paradies
auf Erden" sein. Das hat Gerd Koletzko von der Hartmannbund-Akademie
beim Internisten-Kongress in Wiesbaden gesagt. Für Ärzte
gebe es kaum bürokratischen Aufwand, kein finanzielles
Risiko, flexible Arbeitszeiten sowie keine Nachtdienste.
Medizinische Versorgungszentren
erlebten derzeit einen Boom, so Koletzko. Seit der Einführung im Jahr 2004
sind 666 MVZ mit durchschnittlich vier Ärzten gegründet
worden (die Zahl stammt aus dem vierten Quartal 2006).
2624 Ärzte arbeiten in MVZ, davon 1696 als Angestellte.
Zum Vergleich: 76 000 Ärzte in Deutschland sind in
Einzelpraxen und 17 000 in Gemeinschaftspraxen niedergelassen.
Koletzko vermutet, dass der MVZ-Gründungsboom den
Scheitelpunkt schon erreicht hat. Denn das neue Vertragsarztrecht-Änderungsgesetz,
das seit Januar in Kraft ist, gebe Ärzten sehr viel
mehr Spielraum bei der Niederlassung als bisher.
Motivation, sich auf die Arbeit
in einem MVZ einzulassen, gebe es für Ärzte
genügend, meinte Koletzko.
Für Vertragsärzte, die ihren Vertragsarztsitz
an ein MVZ verkaufen und in ein Angestelltenverhältnis
gehen, bedeutet das etwa Alterssicherung und eine sinnvolle
Verwertung ihrer Praxis. Weitere Vorteile für Vertragsärzte
sah Gerd Koletzko in der zukunftsorientierten Investitionsmöglichkeit,
der Realisierung von Synergieeffekten, einer gemeinsamen
Vermarktung, einem professionellen Management, einer guten
Startposition für die integrierte Versorgung und einer
besseren Zusammenarbeit mit Kliniken und anderen Heilberufen.
Die Tätigkeit als angestellter
Arzt könne vor
allem für junge Mediziner, die aus dem Krankenhaus
kommen, interessant sein: So entfällt das wirtschaftliche
Risiko einer Praxisgründung. Außerdem ist die
Arbeit im medizinischen Versorgungszentrum eine gute Vorbereitung
auf die Freiberuflichkeit - "man kann medizinisch
eigenständig wie in einer eigenen Praxis arbeiten,
hat aber kein finanzielles Risiko", so Koletzko. Das
neue Vertragsarztrecht lasse es nun zu, dass angestellte Ärzte
gleichzeitig in Praxis und Krankenhaus arbeiten, was vorher
völlig unmöglich war, aber gerade jungen Ärzten
entgegenkommen müsste.
Übrigens: Jeder, der in einem MVZ eine Weiterbildung
anstrebt, solle sich vorher bei der zuständigen Landesärztekammer
gründlich beraten lassen, empfahl Koletzko. Grundsätzlich
sei die Weiterbildung in einem MVZ zwar möglich, wenn
dort ein dazu berechtigter Facharzt arbeite. Doch das sei
von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt.
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