MVZ sind für junge Kollegen Sprungbrett in die Freiberuflichkeit

Experte der Hartmannbund-Akademie: Arbeiten wie in der eigenen Praxis ohne Risiko

Quelle: Ärzte Zeitung, 03.05.2007

WIESBADEN (ug). Die Arbeit in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) kann für angestellte Ärzte das "Paradies auf Erden" sein. Das hat Gerd Koletzko von der Hartmannbund-Akademie beim Internisten-Kongress in Wiesbaden gesagt. Für Ärzte gebe es kaum bürokratischen Aufwand, kein finanzielles Risiko, flexible Arbeitszeiten sowie keine Nachtdienste.

Medizinische Versorgungszentren erlebten derzeit einen Boom, so Koletzko. Seit der Einführung im Jahr 2004 sind 666 MVZ mit durchschnittlich vier Ärzten gegründet worden (die Zahl stammt aus dem vierten Quartal 2006). 2624 Ärzte arbeiten in MVZ, davon 1696 als Angestellte. Zum Vergleich: 76 000 Ärzte in Deutschland sind in Einzelpraxen und 17 000 in Gemeinschaftspraxen niedergelassen.

Koletzko vermutet, dass der MVZ-Gründungsboom den Scheitelpunkt schon erreicht hat. Denn das neue Vertragsarztrecht-Änderungsgesetz, das seit Januar in Kraft ist, gebe Ärzten sehr viel mehr Spielraum bei der Niederlassung als bisher.

Motivation, sich auf die Arbeit in einem MVZ einzulassen, gebe es für Ärzte genügend, meinte Koletzko. Für Vertragsärzte, die ihren Vertragsarztsitz an ein MVZ verkaufen und in ein Angestelltenverhältnis gehen, bedeutet das etwa Alterssicherung und eine sinnvolle Verwertung ihrer Praxis. Weitere Vorteile für Vertragsärzte sah Gerd Koletzko in der zukunftsorientierten Investitionsmöglichkeit, der Realisierung von Synergieeffekten, einer gemeinsamen Vermarktung, einem professionellen Management, einer guten Startposition für die integrierte Versorgung und einer besseren Zusammenarbeit mit Kliniken und anderen Heilberufen.

Die Tätigkeit als angestellter Arzt könne vor allem für junge Mediziner, die aus dem Krankenhaus kommen, interessant sein: So entfällt das wirtschaftliche Risiko einer Praxisgründung. Außerdem ist die Arbeit im medizinischen Versorgungszentrum eine gute Vorbereitung auf die Freiberuflichkeit - "man kann medizinisch eigenständig wie in einer eigenen Praxis arbeiten, hat aber kein finanzielles Risiko", so Koletzko. Das neue Vertragsarztrecht lasse es nun zu, dass angestellte Ärzte gleichzeitig in Praxis und Krankenhaus arbeiten, was vorher völlig unmöglich war, aber gerade jungen Ärzten entgegenkommen müsste.

Übrigens: Jeder, der in einem MVZ eine Weiterbildung anstrebt, solle sich vorher bei der zuständigen Landesärztekammer gründlich beraten lassen, empfahl Koletzko. Grundsätzlich sei die Weiterbildung in einem MVZ zwar möglich, wenn dort ein dazu berechtigter Facharzt arbeite. Doch das sei von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt.

 


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