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Pflegeberatung
gewinnt seit der Pflegereform 2008 immer mehr an Bedeutung.
War die
beratende Tätigkeit im Pflegebereich bisher hauptsächlich
ambulanten Diensten oder Pflegekassen
vorbehalten, so werden in Zukunft "Pflegestützpunkte" und
kommunale Einrichtungen der öffentlichen Hand diese Arbeit übernehmen.
Denn seit dem 01. Januar 2009
haben Personen, die pflegebedürftig oder von Pflegebedürftigkeit
begroht sind, gesetzlichen Anspruch
auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch Pflegeberatung
nach § 7
a SGB XI) bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen
rund um die Pflege sowie sonstigen Hilfsangeboten, die
auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs-
oder Betreuungsbedarf
ausgerichtet sind.
Die
Pflegekassen sind verpflichtet nach den gesetzlichen
Regelungen qualifizierte Pflegeberater und Pflegeberaterinnen
zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen
Aufgabenwahrnehmung in den Pflegestützpunkten bereitzustellen.
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